Fehlendes Zeugnisverweigerungsrechts in der sozialen Arbeit
Am 07.10.2024 fand im Anne-Frank-Saal ein Fachgespräch zum Thema des fehlenden Zeugnisverweigerungsrechts in der sozialen Arbeit statt. Der stja organisierte die Veranstaltung gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft mobile Jugendarbeit/Streetwork BW e.V. und dem Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der sozialen Arbeit.
Eingeleitete wurde die Veranstaltung im vollends gefüllten Saal durch einen Impulsvortrag des Autors und Gutachter Prof. Dr. Titus Simon. In dem folgenden, durch Timo Klumpp moderierten Fachgespräch beteiligten sich neben dem bereits Erwähnten Prof. Dr. Titus Simon auch Christiane Bollig (stellv. Vorsitzende der BAG), Dr. Frank Mentrup (OB der Stadt Karlsruhe), Holger Siegmund-Schultze (Präsident des KSC) sowie Daniel Melchien (Geschäftsführer des stja) und Sophia Gerschel (Fanprojekt Karlsruhe).
In der Gesprächsrunde wurden verschiedene Positionen und Perspektiven hinsichtlich des oben benannten Themas beleuchtet. Konkrete Auswirkungen eines fehlenden Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit wurden am Fall Karlsruhe verdeutlicht und für den gesamten Bereich der Sozialarbeit eingeordnet. Für alle Beteiligten stand fest, ohne das Zeugnisverweigerungsrecht ist die Beziehungsarbeit und damit das Vertrauen zwischen Sozialarbeitenden und Zielgruppe gefährdet. Die Arbeit braucht in ihrer heutigen Professionalität und Fachlichkeit einen weitaus größeren Schutz und damit Anerkennung ihrer tragenden Rolle im gesellschaftlichen Leben. Die Politik muss sich jetzt diesem Thema annehmen und rechtliche Rahmen schaffen, die Soziale Arbeit weiterhin ermöglicht und damit auch die Bedürfnisse der Zielgruppen respektiert und anerkennt.