Das Recht auf Zeugnisverweigerung in der Sozialen Arbeit!

08. März 2019

Am 24. Oktober wurde beim Fachtag „Fast im Knast“ die Resolution „Für ein strafprozessuales Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit!“ beschlossen. Diese dort einstimmig verabschiedete Resolution greift die Forderung nach einer Notwendigkeit eines Zeugnisverweigerungsrechts für die Soziale Arbeit auf. Durchgeführt wurde der Fachtag von der Koordinationsstelle Fanprojekte bei der dsj (KOS), dem Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH), der BAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit und der  BAG Fanprojekte.

Der Vorstand des stja hat entschieden, die Resolution

zum Thema Zeugnisverweigerung von Sozialarbeiter*innen zu unterstützen.

Hintergrund

Interview mit Fanprojektleiter Volker Körenzig: „Sozialarbeiter brauchen Zeugnisverweigerungsrecht“

Du hast Dich in einer bundesweiten Arbeitsgruppe aller Fanprojekte engagiert. Um was geht es dabei?

Volker Körenzig: Es geht um ein Thema, das schon seit den 1970er Jahren diskutiert wird, nämlich um das Zeugnisverweigerungsrecht von Sozialarbeiter*innen. Ein solches Recht steht bisher beispielsweise nur Mitarbeiter*innen der Drogen- oder Schwangerenberatung zu. Die Politik hat sich in all den Jahrzehnten beharrlich einer Aufnahme unserer Berufsgruppe verweigert.

Warum ist das für die Gruppe der Sozialarbeiter, insbesondere für die Mitarbeiter*innen bei den Fanprojekten so wichtig?

Volker Körenzig: Wir sind immer in einer schwierigen Rolle und zwar aufgrund der Klientel, mit der wir arbeiten. Oft gibt es Vorfälle, dann sind wir plötzlich in der Situation, dass wir bei der Polizei und dann auch vor Gericht eine Aussage machen sollen. Das aber ist angesichts unserer Rolle einfach nicht möglich, denn letztlich verlieren wir dadurch das Vertrauen der Fanprojekt- Besucher*innen. Im Übrigen kann jede Kollegin und jeder Kollege beim stja in die gleiche Situation kommen.

Was ist Euer Ziel?

Volker Körenzig: Wir arbeiten an einer Veränderung der Strafprozessordnung. Am Ende soll die Aufnahme der Gruppe der Sozialarbeiter*innen in Sachen Zeugnisverweigerungsrecht stehen, so dass wir keine Aussagen mehr machen müssen. Das wäre ungemein wichtig. Denn wir gelten ab dem Moment, wo wir vorgeladen werden, als Privatperson und stehen des Öfteren mit einem Bein im Gefängnis, wenn wir nicht aussagen. Wir haben es auch schon erlebt, dass Zwangsgelder verhängt wurden. Es geht darum, Sozialarbeitern ein Gefühl der Sicherheit bei ihrer Arbeit zu geben.

 

Resolution

Für ein strafprozessuales Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit!

Seit Jahrzehnten warten Praktiker*innen und Berufsverbände auf die Einführung eines Zeugnis-verweigerungsrechtes für Sozialarbeiter*innen. Dessen Fehlen erweist sich insbesondere in je-nen Arbeitsfeldern als besonders problematisch, in denen die Adressat*innen vermehrt dem Verdacht ausgesetzt sind, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu begehen. Probleme gibt es auch in Arbeitszusammenhängen, in denen Sozialarbeiter*innen regelmäßig im Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden stehen. Dieser Handlungsrahmen charakterisiert nicht nur die Soziale Arbeit mit Fußballfans, sondern auch andere Arbeitsfelder, wie die Wohnungslosenhilfe, Mobile Jugendarbeit und Streetwork, offene Jugendarbeit, die Opferberatung, sowie jene Mitarbei-ter*innen, die an der Umsetzung von Aussteiger*innenprogrammen beteiligt sind.

Zuletzt war ein deutlicher Anstieg an polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Vorladungen von Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit zu konstatieren. Durch die Vorladungen werden die Kol-leg*innen regelmäßig in unzumutbare Situationen gebracht, da sowohl die Beziehungen zu den Adressat*innen als auch die eigene Person stark belastet werden. Zudem stand dieses harte Vorgehen oftmals nicht mit der Schwere der Vergehen im Einklang, und in der Regel durfte au-ßerdem vom „Vorhandensein anderer Aufklärungsmöglichkeiten“ (BVerfG Bd. 33, S. 372 f.) aus-gegangen werden. Hierdurch wird ein „durch intensive Beziehungsarbeit aufgebautes Vertrauensverhältnis zur Zielgruppe“ (vgl. Nationales Konzept Sport und Sicherheit Abschn. 2.1) erheblich gefährdet und perspektivisch zerstört.

Das im Auftrag der Koordinationsstelle Fanprojekte durch Prof. Dr. Peter Schruth und Prof. Dr. Titus Simon von der Hochschule Magdeburg -Stendal erstellte Rechtsgutachten hat den längst überfälligen strafprozessualen Reformbedarf des §53 StPO nochmals deutlich gemacht.

Eine Reform des § 53 StPO im Sinne der Einführung eines umfassenden Zeugnisverweigerungs-rechtes für die Soziale Arbeit, die im Umgang mit den Adressat*innen des umfassenden Ge-heimnisschutzes bedürfen, wird daher als dringend geboten erachtet.

Wir fordern daher:

  1. Reform des § 53 StPO durch Aufnahme der Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Abs. 1 StPO.
  2. Zusätzliche Aufnahme entsprechender Verschwiegenheitspflichten als arbeitsrechtliche vertragliche Nebenpflichten in die Arbeitsverträge aller
  3. Bis zur Realisierung einer Reform des § 53 StPO

 

Die Resolution als pdf zum Download

Weitere Informationen und Links auf der Website der Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS)

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