Blick auf eine Bühne, auf der vier Jugendliche und zwei Erwachsene im Gespräch sitzen. Im Hintergrund ein Banner mit dem Schriftzug: Junge Verfassungsgespräche.

Lets talk about Recht: Rückblick auf die Jungen Verfassungsgespräche am 10. August 2024 auf dem Marktplatz

12. August 2024

Wie wichtig es ist, dass die Grundrechte festgeschrieben sind, bemerkten die Schüler des Gymnasiums Lemwerde, als sie sich näher mit dem Grundgesetz beschäftigen. In Deutschland erscheine vieles so selbstverständlich, meinten die drei jungen Frauen, doch beispielsweise hätten nicht in jedem Land die Menschen das Recht, ihre Meinung frei zu äußern. Artikel 3 des Grundgesetzes („Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“) sei in ihren Augen besonders wichtig, weil noch immer Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit anders behandelt würden.

Sie waren nach Karlsruhe gekommen, um im Rahmen der Jungen Verfassungsgespräche am 10. August 2024 auf dem Karlsruher Marktplatz gemeinsam mit Persönlichkeiten aus Justiz, Kultur und Medien öffentlich über das Grundgesetz zu diskutieren. Karlsruhe habe eine besondere Beziehung zum Recht und es sei wichtig, zu erfahren, was die Jugendlichen beschäftige, wenn es um das Grundgesetz gehe, das in diesem Jahr 75. Geburtstag feiert, so Sarah Pich, Vorstandsvorsitzende des Stadtjugendausschusses. Gemeinsam mit Dr. Cord Brügmann, Direktor der Stiftung Forum Recht, eröffnete Pich den Nachmittag.

Welchen Artikel im Grundgesetz denn Dr. Christiane Schmaltz, Richterin am Bundesgerichthof, am wichtigsten finde, wollten die Schülerinnen wissen. Doch die Richterin wollte keine Hierarchie aufmachen und erläuterte, dass jeder einzelne eine wichtige Bedeutung habe. Für sie als Richterin, sei Artikel 20. Absatz 3 wichtig, da er den Rechtsstaat sichere. Die  Frage, ob manche Gesetze veraltet seien, verneinte die Richterin, denn sie würden entsprechend der sich wandelnden Gesellschaft adaptiert und interpretiert. „Das hat jetzt 75 Jahre sehr gut funktioniert, momentan sehe ich keinen Bedarf für ein Update“, meinte Dr. Christiane Schmaltz.

Ob eine Künstliche Intelligenz bald ihre Aufgabe übernehmen werde, wollten die Schülerinnen noch wissen. „Auf Werten basierende Entscheidungen kann eine KI noch nicht treffen. Jeder Einzelfall muss bei uns genau geprüft werden, daher gehe ich nicht davon aus, dass ich so schnell ersetzt werde“, antwortete Schmaltz. Clemens Pfeifer, vom funk TikTok-Kanal „Die Juristen“, der ebenfalls mit auf dem Podium saß, meinte, dass die KI große Chancen bieten könne als Ergänzung beispielsweise bei einem Strafgerichtsfall, bei dem tausende von Chat-Nachrichten durchforstet werden müssten.

Zur Sprache kam noch die Tatsache, dass es keine speziellen Rechte für Kinder und Jugendliche gebe, weil das Grundgesetz ja für alle Menschen gelte, also auch für Kinder. Allerdings, so räumte Schmaltz ein, könne es schon sein, dass Kinder in speziellen Fällen, eigene Rechte bräuchten. Richter, so ihr Wunsch, sollten vermehrt in Schulen gehen, um auch mit Kindern und Jugendlichen stärker im Austausch über den Rechtsstaat und die Grundgesetze zu bleiben. Kaum jemand wisse, dass es Beratungshilfen gebe, bei denen sich Kinder und Jugendliche über ihre Rechte informieren könnten, das sollte mehr ins Bewusstsein der Menschen dringen.

Wie wichtig die Diskussion und der Austausch darüber sind, zeigte dieser Nachmittag, an dem viele Menschen dem regen Austausch lauschten. Im zweiten Gespräch mit Dr. Peter Frank, Richter am Bundesverfassungsgericht, Dr. Frank Bräutigam, Volljurist und Fernsehjournalist und einem Mitglied des Vereins Simama-Steh auf, lag der Fokus dann auf Rechten, die teils nur für Deutsche gelten, oft aus historischen Gründen und auf Artikel 2, der allgemeinen Handlungsfreiheit, der wiederum für alle, hier lebenden Menschen, eben auch für Ausländer, gilt.

Eingebettet in einen abwechslungsreichen Erlebnistag auf dem Karlsruher Marktplatz von dm-drogerie markt (mit Quiz und Spielen rund ums Grundgesetz) richteten die Jungen Verfassungsgespräche die Scheinwerfer darauf, wie die junge Generation mit dem Grundgesetz umgeht.

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