Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Der Vorstand des stja hat sich zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27 positioniert. Im Mittelpunkt steht, was Kinder im Grundschulalter für ein gelingendes Aufwachsen brauchen und wofür der stja sich einsetzt:
Positionierung zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Der Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe (stja) setzt sich für Kinderrechte ein: Für das Recht auf Spiel und selbstbestimmte Zeit, auf altersgemäße aktive Erholung, auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben und für weitere wichtige Rechte für Kinder. Das gilt für die Jugendverbandsarbeit und die Offene Kinder- und Jugendarbeit ebenso wie für unsere pädagogischen Teams in Horten, Ganztagsgrundschulen oder beim Karlsruher Lernverbund KLEVER.
Die Arbeit der Karlsruher Jugendverbände, in denen Kinder schon früh Selbstwirksamkeit erfahren und in Kontakt mit ehrenamtlichem Engagement kommen, spielt bei der Gestaltung der Freizeit und der Ferienzeit eine wichtige Rolle. In außerschulischen Bildungsräumen, sei es bei Jugendverbänden wie der Naturfreundejugend oder der AWO, oder in Einrichtungen des stja wie den Kinder- und Jugendhäusern, bei der Mobilen Spielaktion oder im Aktions- und Zirkusbüro Otto-D., machen Kinder und Jugendliche wertvolle Erfahrungen für sich und in der Gruppe.
Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder am Nachmittag, der ab 2026 eingeführt wird, bedeutet einen weiteren Schritt der zunehmenden Institutionalisierung von Kindheit. Mit Blick auf ein gesundes und aktives Aufwachsen der Kinder und ihre Entwicklung zu mündigen jungen Erwachsenen, die sich am gesellschaftlichen Miteinander beteiligen und es in der Zukunft gestalten werden, sehen wir es als notwendig an, dass diese Nachmittage mit vielseitigen Möglichkeits- und Resonanzräumen gestaltet werden.
Im Alltag der Betreuung braucht es gut ausgebildete Pädagog*innen, die den Kindern anregungsreiche Räume, ungestörte Zeit und qualifizierte Impulse für ihre Entwicklung und ihre Wertebildung bieten, und die sie einfühlsam und achtsam begleiten.
Kinder im Grundschulalter brauchen Freiraum zu spielen, zu experimentieren, ihre Neugierde und Kreativität auszuleben und spielend die Welt zu erforschen. Sie brauchen selbstbestimmte Zeit zur persönlichen Entfaltung. Sie besitzen ein hohes Potenzial, sich an dialogischen Prozessen bei der Aushandlung von Regeln zu beteiligen und mitzugestalten. Sie wünschen sich Erwachsene, die das respektieren und sich für sie interessieren, sie als gleichwertig anerkennen. Sie sind gefordert, den Kindern Freiräume zu geben. Besonders wichtig sind die Interaktionen untereinander, in denen die Kinder Rollen aushandeln, Grenzen austesten und Freundschaften pflegen. Hier wird gespielt, gestritten und sich wieder vertragen.
Der stja setzt sich dafür ein, dass die Plätze in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27 diese für die Entwicklung der Kinder wichtigen Qualitätsmerkmale erfüllen, und wird sich in diesem Sinne einbringen.
Die aktuelle stja-Veröffentlichung „Kinderrechte – Das Recht der Kinder, Kind zu sein“ zeigt, welche grundlegenden Qualitäten von verantwortlichen Erwachsenen geschaffen werden sollten, damit Kinder gesund aufwachsen und eine gelingende Kindheit erleben können.
stja, November 2022
Als pdf zum Download: Positionierung zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder