Die Antidiskriminierungsstelle – mehr als nur Beratung
Alle Menschen genießen in Deutschland Schutz vor Diskriminierung, ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität, ihres Geschlechts, ihres Alters oder einer Behinderung. Grundlage dafür ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), nach dem die Antidiskriminierungsstelle arbeitet.
Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle (ADS) umfasst vier Hauptarbeitsschwerpunkte: Beratung, Bildungsarbeit, Empowerment und Netzwerkarbeit.
Beratung: Die Antidiskriminierungsstelle berät von Diskriminierung betroffene Menschen und unterstützt sie in der Durchsetzung ihrer Rechte. Durch die Angliederung an den stja liegt das Augenmerk vermehrt auf Kindern und Jugendlichen. Neben den gängigen Diskriminierungsmerkmalen steht hier vor allem auch der Adultismus im Vordergrund, denn viele Kinder und Jugendliche erleben, dass sie von Erwachsenen nicht wahrgenommen und vor allem mit ihren Diskriminierungserfahrungen nicht ernst genommen werden.
Bildungsarbeit: Die Bildungsarbeit ermöglicht es, präventiv zu arbeiten. Verschiedene Workshops können sowohl für Jugendverbände und Einrichtungen des stja aber auch für andere Organisationen und Institutionen (wie z.B. Schulen) angeboten werden.
Empowerment: Dies ist ein sehr wichtiger Bereich der Arbeit, da hier der Fokus auf den von Diskriminierung betroffenen Personen liegt. Empowerment ermöglicht es, dass von Diskriminierung betroffene Menschen sich in Schutzräumen unter Gleichgesinnten austauschen und Strategien im Umgang mit Diskriminierung entwickeln.
Netzwerkarbeit: Antidiskriminierungsarbeit ist ohne Netzwerkarbeit nicht möglich. Zum einen ist sie notwendig, um Sichtbarkeit zu schaffen, aber auch um gemeinsam mit Partner*innen gesellschaftliche Strukturen und anderes aufzuzeigen und zu verändern.
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