Neues Berechnungsverfahren für den Karlsruher Kinderpass

21. Januar 2020

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Seit dem 1. Januar 2020 können mehr Menschen als bisher den Karlsruher Pass und den Karlsruher Kinderpass beantragen. Bisher waren die Bürger*innen antragsberechtigt, die soziale Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II oder etwa Wohngeld erhalten. Auch Personen, die zehn Prozent über der rechnerischen Bedarfsgrenze für Sozialleistungen liegen, können die Pässe bekommen. Im November hat der Gemeinderat beschlossen, dass der Kreis der Berechtigten erweitert wird. Grundlage des Berechnungsverfahrens ist ab sofort das „Nettoäquivalenzeinkommen“ – oder verständlicher ausgedrückt – der „Pro-Kopf-Einkommensschlüssel. Dieses Verfahren wird in vielen Ländern zur Berechnung und Bestimmung der Armutsgrenze angewandt. In Karlsruhe liegt die Grenze seit Jahresbeginn bei 1.200 Euro Pro-Kopf-Einkommensschlüssel. Ab 1. Januar 2021 sind es dann 1.300 Euro.

Der Gemeinderat möchte damit erreichen, dass noch mehr Menschen die Vergünstigungen der Karlsruher Pässe in Anspruch nehmen können. Das soll auch für die große Gruppe derjenigen gelten, die als „working poor“ zwar Arbeit haben, aber trotzdem unter die Armutsgrenze fallen. Die Armutsgrenze liegt in Deutschland bei 1.000 Euro Pro-Kopf-Einkommensschlüssel. Das Berechnungsverfahren soll so einfach sein, dass im Grunde jede Person selbst ausrechnen kann, ob sie über oder unter dem festgelegten Pro-Kopf-Einkommensschlüssel liegt. Dabei werden alle Einkünfte der im Haushalt lebenden Personen zusammengezählt und durch bestimmte Faktoren geteilt. Die erste erwachsene Person erhält den Faktor 1,0, jede weitere Person ab 14 Jahre den Faktor 0,5 und alle Mitglieder des Haushalts unter 14 Jahre den Wert 0,3. Die Werte werden zusammengezählt und das Gesamteinkommen durch diesen Wert geteilt. Liegt der Wert pro Person im Haushalt unter 1.200 Euro, erhalten die Mitglieder des Haushalts den Karlsruher Pass oder den Karlsruher Kinderpass.

Ziel des Karlsruher Passes ist die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Deswegen gewähren zahlreiche öffentliche Einrichtungen den Passinhaber*innen Ermäßigungen beim Eintritt oder bei Kursen. Auch einige private Institutionen beteiligen sich.

  • Eine genaue Übersicht über die Angebote vom Karlsruher Pass unter:
  • Erhältlich ist der Pass beim Jugendfreizeit- und Bildungswerk (jfbw), Bürgerstraße 16, 76133 Karlsruhe.
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