Karlsruher Pass und Karlsruher Kinderpass: dein Ticket zum Mitmachen

25. Januar 2021

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Mitmachen und dabei sein lautet die Devise: Seit dem 1. Januar 2021 können mehr Menschen als bisher den Karlsruher Pass und den Karlsruher Kinderpass beantragen. Der Zugang zu vergünstigten Angeboten einer Stadt in den Bereichen Freizeit, Sport und Kultur, aber auch im Bereich der Mobilität spielt für die Menschen eine wesentliche Rolle. Mit der Ausweitung des Personenkreises sind künftig noch mehr Menschen in der Lage, in diesen Bereichen aktiv zu werden und mitzumachen. Die Pässe sorgen für eine Angleichung der Lebensverhältnisse.

Neben Bürger*innen, die Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II oder etwa Wohngeld erhalten, sind auch Personen antragsberechtigt, die über der rechnerischen Bedarfsgrenze für Sozialleistungen liegen. Ausschlaggebend ist dafür nicht der Bescheid einer Behörde, sondern der „Pro-Kopf-Einkommensschlüssel“. In Karlsruhe liegt diese Grenze seit Jahresbeginn bei 1.300 Euro Pro-Kopf-Einkommensschlüssel.

Bürger*innen können auf einfache Art und Weise selbst feststellen, ob sie die Pässe erhalten können. Dafür gibt es den Online-Rechner auf Internetseite. Für die Ermittlung des Pro-Kopf-Einkommensschlüssels werden alle Einkünfte der im Haushalt lebenden Personen zusammengezählt und durch bestimmte Faktoren geteilt. Die erste erwachsene Person erhält den Faktor 1,0, jede weitere Person ab 14 Jahre den Faktor 0,5 und alle Mitglieder des Haushalts unter 14 Jahre den Wert 0,3. Die Werte werden zusammengezählt und das Gesamteinkommen durch diesen Wert geteilt. Liegt der Wert pro Person im Haushalt unter 1.300 Euro, erhalten alle Mitglieder des Haushalts den Karlsruher Pass oder den Karlsruher Kinderpass.

Aufgrund der Pandemiesituation können Karlsruher Pass und Karlsruher Kinderpass derzeit nur per Post beantragt werden. Ein Antragsformular für Neuanträge findet sich ebenfalls online. Benötigt werden neben dem Antrag eine Kopie des Personalausweises, ein Lichtbild, Kopien der Bescheide, wenn Sozialleistungen bezogen werden. Antragsteller*innen, die keine Sozialleistungen beziehen, können sich per Telefon unter 0721/1335671 an das jfbw wenden.

Alle Informationen und der Online-Rechner unter: www.karlsruher-pass.de

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